Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Zuschüssen an Jugendorganisationen
Allgemeine Fragen
- Wer ist antragsberechtigt?
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Mitgliedsverband bzw. Jugendgruppen u. -organisationen, die dem SJR Ingolstadt angeschlossen sind oder Ingolstädter Jugendgruppen u. -organisationen, die die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen (ausgenommen sind Wohlfahrtsverbände).
Zuschussanträge können nur durch die örtliche Verbands- bzw. Vereinsjugendleitung eingereicht werden. Einzelpersonen werden nicht bezuschusst.
- Wann ist eine Maßnahme förderwürdig?
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Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die einem Paragraphen d. Förderkataloges (§§ 1-7) zugeordnet werden können
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist eine angemessene Eigenleistung des Trägers sowie dessen Verantwortung für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme
- Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
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Jede Maßnahme muss gesondert beantragt werden.
Zuschussantrag vollständig ausfüllen, alle erforderlichen Antragsunterlagen beilegen (Auflistung „Erforderliche Angaben u.
Antragsunterlagen“)
Abgabefrist: 2 Monate nach Abschluss der Maßnahme
Voranträge (bei den §§ 5, 6 u. 7) rechtzeitig stellen (in der Regel 2 Monate vor Maßnahmenbeginn)
Eine Förderung kann nur bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Defizits erfolgen.
- Erforderliche Angaben auf dem Zuschussantrag u. Antragsunterlagen:
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Erforderliche Angaben:
Verband / Verein
Kontaktdaten
Titel u. Paragraph
Ort u. Dauer
Teilnehmer*innen u. Betreuer*innen
Kostenaufstellung
Kontoverbindung Vereins/Verband
Datum, Stempel, Unterschrift / Registrierung im Onlineportal
Antragsunterlagen:
Einladung
Programmablauf
Teilnehmer*innen- u. Betreuer*innen-Listen
Qualifizierungsnachweis Maßnahmenleitung (Kopie der Juleica)
Ggf. Rechnungskopien
- Welche Maßnahmen sind NICHT förderfähig?
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Jahresplanungen, Klausuren u. Maßnahmen mit weniger als 50 % (freizeit)pädagogischen Inhalten (z.B. Wettkämpfe, Trainingslager, Konfirmation/Firmung)
Maßnahmen des täglichen Vereinslebens oder mit überwiegend beruflichen, parteipolitischen, gewerkschaftlichen, religiösen, sportlichen und schulischen Charakter, Eltern-Kind-Ausflüge, touristische Unternehmungen (Freizeitparks, Zoo), vereinsinterne Feiern/Feste
Maßnahmen, die von anderen Stellen gefördert werden
- Werden auch Nicht-Ingolstädter Teilnehmer/innen gefördert?
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Nein, für Teilnehmer/innen aus anderen Landkreisen muss ein zusätzlicher Antrag bei dem/n zuständigen Stadt- bzw. Kreisjugendring/en gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in der Stadt bzw. dem Landkreis ebenfalls eine Jugendgruppe des eigenen Verbandes aktiv ist
- Mit welchem Alter werden die Teilnehmer/innen gefördert?
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Von 6 bis einschl. 26 Jahren (Abweichungen siehe einzelne Paragraphen)
- Wann werden die Zuschüsse ausbezahlt?
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Die Zuschüsse werden mehrmals jährlich ausbezahlt
- Ist bei Maßnahmen im Ausland eine andere Antragsstellung nötig?
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Nein, der Ort der Freizeit & Erholungsmaßnahmen, Jugend-Bildungsmaßnahmen oder Projekte & Aktionen von Jugendorganisationen (gem. unseres Förderkataloges) ist unmaßgeblich.
Ausnahme: internationale Begegnungen mit Jugendlichen (z.B. Partnerstädte). Diese Maßnahmen werden von der Stadt Ingolstadt/Kulturamt oder BJR bezuschusst.
Infos bei: Jugendpfleger Dieter Edenharter: edenharter@sjr-in.de oder telefonisch unter 0841/93555-17
Wie errechnet sich der Zuschuss?
Kalkulationsbeispiel: Freizeit & Erholungsmaßnahmen (§ 3a, mit Übernachtung)
Berechnungsgrundlage (gem. Förderrichtlinien gültig ab 01.01.25):
Anzahl d. förderfähigen TN (11) x Tage (3) x 10 € 330,00 € (1 Betreuer/in pro angefangene 7
Anzahl d. Betreuer o. Juleica (1) x Tage (3) x 10 € 30,00 € förderfähige Teilnehmer/innen)
Anzahl Betreuer mit Juleica (1) x Tage (3) x 20 € 60,00 €
= Gesamtzuschuss 420,00 €
Ergibt einen Zuschuss von: 420,00 €
Max. Auszahlungssumme ist der Gesamtzuschuss (Deckelung bei §3a: 3.000 €),
maximal bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Defizits
Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen
§ 1 Aus- und Fortbildung
- Ist das Alter der Teilnehmer für die Zuschussfähigkeit relevant?
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Ja, da es sich bei den Teilnehmenden der Aus- u. Fortbildungen um ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Betreuer/innen) handelt, ist das Mindestalter 14 Jahre, es gibt aber hier kein Höchstalter.
- Was wird gefördert?
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Eigene Aus- und Fortbildungen der Jugendorganisation, wie auch die Teilnahme einzelner Jugendleiter/innen an externen Angeboten anderer Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, sofern die Aus/Fortbildung für die Durchführung des Angebotes erforderlich ist (z.B. Rettungsschwimmer/in). Der SJR-Vorstand entscheidet hierüber im Einzelfall.
- Was wird NICHT gefördert?
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Ausgenommen sind Aus- und Fortbildungen von z.B. Trainer/innen-Lizenzen,
JuleiCa-Schulungen, die der SJR anbietet
und/oder für die es andere Zuschüsse (z.B. Sport/Verbandsförderung o.ä.) gibt, durch die ein mögliches Defizit ausgeglichen werden kann.
- Besonderheiten bei § 1:
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Förderfähig sind Aus- u. Fortbildungen erst ab 6 Arbeitsstunden (á 60 Min.)/Tag bzw.
12 Arbeitsstunden/Wochenende (Fr.-So.), (Minderstunden können an einem anderen Tag ausgeglichen werden)
Zuschuss: bis zu 15 €/Tag u. Teilnehmer/in bzw. 30 €/Wochenende/Teilnehmer/in
Die Eigenleistung wird in Form von ehrenamtlicher Zeit erbracht
Spätestens 2 Monate nach der Maßnahme ist das Zuschussantragsformular beim SJR einzureichen (per Mail)
§2 Starthilfe
- Was wird gefördert?
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Hilfen zum Aufbau neuer Jugendgruppen (keine zusätzlichen Gruppen)
„Neue Gruppe“ heisst, dass es bisher noch keine Jugendgruppe eures Verbandes in Ingolstadt oder ggf. im Stadtteil gab (keine Unterteilung z.B. in Altersklassen, Abteilung, Bereich).
Es können auch neue Jugendgruppen von Jugendverbänden, die noch nicht in Ingolstadt vertreten sind oder Jugendgruppen ohne Verbandszugehörigkeit Mitglied beim SJR IN werden (siehe Seite Mitgliedsverbände)
- Besonderheiten bei § 2:
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Die Gruppenstärke muss mindestens 7 Personen betragen.
bis zu 200 € (Sachaufwendungen)
Formlose Antragstellung, es sind Belege vorzulegen (per Mail)
§3 a) Freizeitmaßnahmen & b) Tagesveranstaltungen
- Mit welchem Alter werden die Teilnehmer/innen gefördert?
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Von 6 bis einschließlich 26 Jahren.
- Werden auch Nicht-Ingolstädter Teilnehmer/innen gefördert?
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Nein, für Teilnehmer/innen aus anderen Landkreisen muss ein zusätzlicher Antrag bei dem/n zuständigen Kreisjugendring/en gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in dem betreffenden Landkreis ebenfalls eine Jugendgruppe des eigenen Verbandes aktiv ist.
- Wie viele Betreuer werden pro Maßnahme gefördert?
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Pro angefangene 7 Teilnehmer/innen ist ein/e Betreuer/in zuschussberechtigt
(z.B. bei 7 Teilnehmer/innen: 1 Betreuer/in, bei 8 Teilnehmer/innen: 2 Betreuer/innen)
- Ist die Juleica für Betreuer/innen zwingend erforderlich?
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Ja, es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, wenn mindestens ein/e Betreuer/in im Besitz einer gültigen Jugendleiterkarte (Juleica) ist. Diese/r Betreuer/in muss während der gesamten Maßnahme anwesend sein!
- Was wird unter §3 gefördert?
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Förderung auf Grundlage des § 11 Abs.3 SGB VIII mit mind. 50 % freizeitpädagogischem Anteil.
Schwerpunkte/Zielsetzung:
Beteiligung, Zusammenarbeit, Gruppenerleben, Förderung persönlicher u. sozialer Entwicklung, Austausch (z.B. Ferienprogramme, Wochenendveranstaltungen, Zeltlager, Ausflüge, eigene Aktivitäten im sportlichen, kreativen, musischen Bereich).
Freiwilligkeit, Mitbestimmung, Mitgestaltung, Hinführen zu sozialem Engagement, Kreativität, Eigeninitiative, Erlebnis geht …
- Was wird NICHT gefördert?
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Siehe Punkte unter Allgemeine Fragen „Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?“
Sind die Schwerpunkte und Zielsetzungen (siehe „Was wird unter §3 gefördert?“) aus dem Programmablauf nicht ersichtlich, wird der Antrag abgelehnt.
- Besonderheiten bei § 3a (ab zwei Tagen MIT Übernachtung)
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Je Tag mind. 6 Stunden á 60 Min. (Minderstunden können an einem anderen Tag ausgeglichen werden)
Zuschuss: bis zu 10 €/Tag für förderfähige Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in ohne Juleica
Zuschuss: bis zu 20 €/Tag für förderfähige Betreuer/in mit Juleica
max. 3.000 € je Maßnahme
- Besonderheiten bei § 3b (Tages- und Mehrtagesmaßnahmen OHNE Übernachtung)
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Je Tag mind. 6 Stunden á 60 Min. Programm (OHNE An/Abreise)
Zuschuss: bis zu 5 €/Tag für förderfähige Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in ohne Juleica
Zuschuss: bis zu 10 €/Tag für förderfähige Betreuer/in mit Juleica
max. 1.500 € je Maßnahme
- Gültig für §3 a und b
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max. 5.000 €/Jahr pro Gliederung der Mitgliedsverbände
der Zuschussantrag ist spätestens 2 Monate nach der Maßnahme über das Online-Zuschussportal einzureichen
§4 Jugend-Bildungsmaßnahmen
- Was wird gefördert?
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Die Jugend-Bildungsmaßnahme hebt sich deutlich von einer Freizeit & Erholungsmaßnahme ab – hier wird inhaltlich gearbeitet.
(z. B. Vorträge, Diskussionen, Kurse, Aufbauseminare zur musischen, politisch-staatsbürgerlichen, sozialen, kulturellen u. religiösen Bildung)
- Besonderheiten bei § 4:
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bis zu 75% der nachgewiesenen Kosten, max. 750 € je Maßnahme
Spätestens 2 Monate nach der Maßnahme ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)
§5 Arbeitsmittel
- Was wird gefördert?
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Beschaffung/Reparatur von Geräten und Materialien wie z.B. Fachliteratur für Jugendarbeit, Bastelwerkzeug, Kleinsportgeräte, technische Geräte in den Bereichen Multimedia (Audio, Video und Foto), Brettspiele, Musikinstrumente, Liederhefte oder ähnliches
- Was wird NICHT gefördert?
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Verbrauchsgüter von kurzer Lebensdauer (Bastelmaterial, Farben usw.), Büromaterial, Zeitschriften und (technische) Gerätschaften jeglicher Art, die nicht überwiegend für pädagogische Arbeit genutzt werden und/oder für die es andere Zuschussmöglichkeiten gibt.
Ausstattung von Jugendräumen (z.B. Möbel) -> §6
- Besonderheiten bei § 5:
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bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten, max. 1.000 € pro Verband und Jahr
ab 150 €/brutto Anschaffungswert: Formloser Vorantrag (Mail) beim Stadtjugendring (mind. 2 Monate vor Anschaffung)
Spätestens 2 Monate nach Anschaffung ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)
§6 Ausstattung von Jugendräumen
- Was wird gefördert?
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Einrichtungen und Schönheitsreparaturen von Räumen, die für die Jugendarbeit genutzt werden (bedarfsorientierte Förderung). Dieser Raum muss keine klassischen vier Wände und ein Dach haben, z.B. ein Bauwagen oder (Pfadfinder)Holzhütte kann ebenso gefördert werden.
- Was wird NICHT gefördert?
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Beschaffung/Reparatur v. Geräten u. Materialien, Bastelwerkzeug ect. -> § 5 Arbeitsmittel
Technische Einrichtungsgeräte (z.B. Heizung, Lüftung, Klimaanlagen) und Reparaturen (z.B. neue Fenster, Türen, neue Böden), sofern sie Bestandteil des Gebäudes sind
- Besonderheiten bei § 6:
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Es ist ein formloser Vorantrag (2 Monate vor Durchführungsbeginn) mit Finanzierungsplan einzureichen
bis zu 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, max. 1.000 €
Spätestens 2 Monate nach Abschluss der Arbeiten ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)
Fördermittel des Bayerischen Jugendrings bzw. des Bezirksjugendrings sind vorrangig auszuschöpfen.
§7 Projekte & Aktionen von Jugendorganisationen (z.B. soziale Projektarbeit)
- Was wird gefördert?
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Projekte mit innovativen Arbeitsformen und Methoden oder Projekte, die durch die bisherigen Förderparagrafen nicht abgedeckt werden. Schwerpunkt und Ziel: Projekte nach Interessen junger Menschen, Förderung der Entwicklung, Mitbestimmung und Mitgestaltung, Selbstbestimmung, Hinführung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement, Beteiligung junger Menschen mit Behinderung (§ 11 SGB VIII)
- Besonderheiten bei § 7:
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Projektdauer: 1 Tag (mind. 6 Stunden) bis zu mehreren Monaten
Es ist ein formloser Vorantrag (2 Monate vor Durchführungsbeginn) mit Kurzbeschreibung des Projektes einzureichen
Bis zu 75 % der zuschussfähigen Kosten, max. 1.000 € je Antrag
Spätestens 2 Monate nach Abschluss des Projektes ist das Zuschussantragsformular mit den Belegen beim SJR einzureichen (per Mail)











